Search
Haupt-Navigation
Ein Angebot von
SÜDKURIERundka-news
Thema AufhebungsvertragEin Aufhebungsvertrag kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine attraktive Alternative zur Kündigung sein. | Bild: Hannes P Albert/dpa

29.03.2025 Simon Nagel, dpa

Aufhebungsvertrag: 4 Tipps, bevor Sie ihn annehmen

Wenn sich ein Unternehmen von Mitarbeitern trennen muss, kann ein Aufhebungsvertrag eine attraktive Alternative zur Kündigung sein. Attraktiv für den Arbeitgeber unter anderem, weil es keine Kündigungsfrist gibt. Aber auch für Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile, denn sie können die Bedingungen ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen selbst mit verhandeln und flexibel individuelle Lösungen finden. Worauf Sie dem Fachportal Haufe zufolge achten sollten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag annehmen:

Tipp 1: Keine übereilten Entscheidungen treffen

Zunächst sollten sich Beschäftigte nicht unter Druck setzen lassen, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, und ihn in Ruhe prüfen. Das Gebot des fairen Verhandelns besagt, dass beide Seiten frei entscheiden können müssen. Verletzt der Arbeitgeber dieses Gebot, indem er Druck erzeugt, kann der Vertrag unwirksam sein.

Tipp 2: Auswirkungen auf Arbeitslosengeld beachten

Ein Nachteil des Aufhebungsvertrags gegenüber der Kündigung kann sein, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt und Beschäftigte finanziell nicht unterstützt. Grund ist, dass man selbst daran mitgewirkt hat, dass die Beschäftigung endet.

Sie können diese Gefahr minimieren, indem Sie eine bestimmte Klausel in den Aufhebungsvertrag aufnehmen. Die sollte beinhalten, dass der Vertrag geschlossen wurde, um eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung, etwa wegen Krankheit, zu vermeiden. Nähere Hinweise dazu gibt die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit Sperrzeiten.

Tipp 3: Inhalte des Aufhebungsvertrags prüfen

Über den Inhalt gibt es zwar keine rechtlichen Vorgaben. Idealerweise sollte der Vertrag aber folgende Punkte klären:

  • Beendigungszeitpunkt: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Freistellung und Urlaubsabgeltung: Werden offene Urlaubstage angerechnet?
  • Abfindung: Wie hoch ist sie und ist sie angemessen?
  • Vergütungsansprüche: Sind alle ausstehenden Zahlungen und Sondervergütungen berücksichtigt?
  • Arbeitszeugnis: Gibt es eine Regelung für ein wohlwollendes Arbeitszeugnis?

Tipp 4: Formale Vorgaben prüfen

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgefasst wurde. Das heißt auf Papier – Fax oder E-Mail reichen nicht aus. Strengere Formvorgaben können im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, lohnt es sich, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen – von finanziellen Folgen bis hin zu den vertraglichen Details. Eine fundierte Entscheidung kann helfen, Nachteile zu vermeiden und eine für beide Seiten faire Lösung zu finden.

Passende Blog-Artikel

Fehlt Ihnen auch immer Zeit? Mit wenigen einfachen Strategien lassen sich das Empfinden von Zeitknappheit vermindern.

Hilfe, ich habe keine Zeit! 5 Tipps gegen Zeitarmut

Chronischer Zeitdruck bedeutet nicht nur Stress, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. Welche Strategien helfen, das Gefühl von Zeitarmut zu verringern – nicht nur vor Weihnachten.
News / Aktuelles
Prof. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA)

Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offen legen müssen

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente meine Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ich einen Fehler mache? Fragen und Antworten.
News / Aktuelles
Zwischen gepackten Kartons und neuen Möglichkeiten: Wer für den Beruf umzieht, sollte alle Aspekte sorgfältig abwägen.

Umziehen für den Job: Wann ist das eine gute Idee?

Karriere, Geld, neues Glück – oder Heimweh und Freundeskreis? Warum die Entscheidung zum Umzug für den Job oft vielschichtiger ist als gedacht.
News / Aktuelles