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07.04.2020

Ein Minijob neben der Kurzarbeit

In Erwartung der Erdbeerernte: Auf diesem Feld müssen Unkräuter beseitigt, später dann Erdbeeren geerntet werden. Vielleicht eine Möglichkeit, einen Minijob auszuüben. Bild: dpa

Kurzarbeit trifft viele Beschäftigte

Die Coronakrise hat in vielen Branchen dazu geführt, dass die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben. Das bedeutet für die Beschäftigten mehr oder weniger starke Einschnitte. Das Kurzarbeitergeld gleicht die Verluste zwar etwas aus, aber natürlich nicht zu 100 Prozent.

Ein Minijob könnte helfen

Manche mögen denken, „jetzt, wo mich der Betrieb auf Kurzarbeit gesetzt hat, könnte ich eigentlich noch versuchen, anderweitig Geld zu verdienen.“ Die Idee ist durchaus realistisch, denn in manchen Branchen fehlen trotz oder gerade wegen der Krise die Arbeitskräfte. In der Landwirtschaft beispielsweise, wo etliche Erntehelfer ausfallen, weil sie aus anderen Staaten kommen und nicht einreisen können, da werden Arbeitskräfte ganz bestimmt gebraucht. Die Bundesregierung hat in ihrem Maßnahmenpaket, das hilft, die Krise abzufedern, auch besondere Regelungen für Minijobber in systemrelevanten Bereichen eingeführt.

Systemrelevante Branchen

Besonders überlegenswert sind Minijobs in den sogenannten systemrelevanten Bereichen. Dazu zählt zum Beispiel die Landwirtschaft. Dazu zählt aber auch das Gesundheitswesen. In diesen Branchen wird das Minijob-Gehalt nicht für das Kurzarbeitergeld berücksichtigt. Worum geht es? Wer sonst einen Minijob antritt, dessen Kurzarbeitergeld fällt geringer aus. Die Minijobzentrale nennt als Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung monatlich normalerweise 3000 Euro verdient und aufgrund von Kurzarbeit derzeit monatlich aber nur 1800 Euro von seinem Arbeitgeber bekommt, dessen Kurzarbeitergeld wird auf Basis der Differenz zwischen Normallohn und Kurzarbeiterlohn, hier also 1200 Euro berechnet. Wenn dieser Mensch einen Minijob annimmt und dabei 450 Euro hinzuverdient, muss er dieses Geld dem Verdienst aus der Hauptbeschäftigung hinzurechnen. Er bekommt dann zusammen 2250 Euro. Die Berechnungsbasis fürs Kurzarbeitergeld sind daher nur noch die 750 Euro, weil das die Differenz zwischen dem Normalgehalt und der tatsächlichen Einkunft inclusive Minijobentgelt ist.

Kurzarbeitergeld plus Minijob

Hat der Arbeitnehmer aus dem Beispiel einen Minijob in einer systemrelevanten Branche angenommen, so behält er das ursprüngliche auf den 1200 Euro berechnete Kurzarbeitergeld und verdient das Minijobgeld voll hinzu.

Gemeinsam stark

Sie wollen und können helfen? Auf www.jobs-im-suedwesten.de/wirbrauchendich finden Sie Stellenangebote, um die lokalen Arbeitgeber mit einem derzeit hohen Mitarbeiterbedarf zu unterstützen. Wir haben die Stellen aus Landwirtschaft, Logistik, Lebensmitteleinzelhandel und Logistik für Sie gebündelt. Über die Telefonnummer oder Mailadresse können Sie direkt auf die Arbeitgeber zugehen. Wir freuen uns, wenn Sie angeben, die Stelle über JOBS IM SÜDWESTEN gefunden zu haben. (mtk)

VON ROLAND WALLISCH

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