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KI im JobWas sagt der Chatbot? Wer KI-Tools im Job nutzt, sollte wissen, dass er oder sie für die Ergebnisse trotzdem selbst verantwortlich ist. | Foto: Christin Klose/dpa-tmn

10.05.2025 Sabine Meuter, dpa

KI im Job: Was beschäftigte beachten müssen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist inzwischen in vielen Berufen geläufig. Aber können Beschäftigte das Ergebnis eines KI-Tools einfach so verwenden? „Wenn das Unternehmen die Nutzung von KI anweist oder erlaubt, bleibt der die KI jeweils nutzende Mitarbeiter dennoch für das Arbeitsergebnis verantwortlich“, sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Beschäftigte könnten sich also nicht darauf berufen, die KI habe falsch gearbeitet.

Vielmehr müssten sie das Ergebnis prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Fuhlrott nennt ein Beispiel: Wer ein KI-Tool für die Übersetzung eines Vertrags ins Englische nutzt, muss die erstellte Übersetzung dennoch nachprüfen. Ist ein Fehler in der übersetzten Vertragsfassung enthalten, sei das dem Arbeitnehmer zuzurechnen.

Daraus folgt auch, dass Arbeitnehmer sicherstellen müssen, dass bei der Nutzung von KI-Tools keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Texte, Bilder, Musik und andere Werke urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung solcher Daten ohne entsprechende Erlaubnis oder Lizenz kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Arbeitgeber kann Arbeitnehmer für Fehlverhalten in Regress nehmen

Arbeitnehmer müssen daher laut Fuhlrott beim Einsatz von KI mit Blick auf das Urheberrecht eigene oder lizenzierte Daten nutzen. „Arbeitgeber haben aufgrund der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht ihre Beschäftigten hierüber aber zu informieren und zu schulen“, so Fuhlrott. Erlaubt oder empfiehlt der Arbeitgeber etwa die Nutzung von KI, so muss er die Beschäftigten über diese Risiken aufklären und sensibilisieren.

Erstellt der Arbeitnehmer ein Arbeitsergebnis, das mit KI und unter Verletzung fremder Urheberrechte erstellt worden ist und gibt er dieses seinem Unternehmen weiter, das dieses dann nutzt, kann der Arbeitgeber für die Verletzung in Anspruch genommen werden. Dieser kann dann aber seinerseits Regress beim Arbeitnehmer nehmen und gegebenenfalls Schadenersatz von diesem verlangen. Auch weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung oder sogar eine Kündigung) kommen in Betracht.

Eine weitere Gefahr: Arbeitnehmende müssen sich bewusst sein, dass die Eingabe sensibler und unternehmenseigener Daten nicht ohne Genehmigung in KI-Tools erfolgen darf, da so Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens in die Hände Dritter gelangen können. Das Gleiche gilt für personenbezogene Daten.

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