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Abofalle LebenslaufDaten eingeben, Vorlagen wählen und fertig ist der Lebenslauf? Bei Online-Diensten heißt es genau hinschauen, damit man nicht in einer Abofalle landet. | Bild: Uwe Anspach/dpa/dpa-tmn

19.04.2025 Hilde Kraatz, dpa

Lebenslauf mit Nebenwirkung

Lockt ein Jobangebot, muss es manchmal schnell gehen mit der Bewerbung. Hilfe beim Lebenslauf ist da gerngesehen, etwa durch Online-Dienste. Doch Vorsicht: Kaufen Sie nicht mehr, als Sie wollen.

Wer sich für einen neuen Job bewirbt, muss in aller Regel einen Lebenslauf einreichen. Der sollte natürlich so überzeugend wie möglich sein – nicht nur inhaltlich. Im Netz gibt es zahlreiche Anbieter, die bei der Erstellung helfen. Man gibt seine Daten ein, wählt eine Vorlage und bekommt ein ansprechend formatiertes Dokument einfach zum Download.

Doch es ist Vorsicht geboten: Manche Anbieter verschleiern die wahren Kosten dieses Angebotes. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin. So kann es etwa zunächst so aussehen, als bekäme man seinen Lebenslauf zu einem einmaligen Preis oder gar als gratis Probeexemplar. Doch hinterher findet man sich womöglich in einem Abonnement wieder und es werden regelmäßig höhere Beträge vom Konto abgebucht.

Abofalle erkennen, bevor man reintappt

Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, wie man nicht in die Falle tappt:

  • Seien Sie misstrauisch bei besonders günstigen Preisen: Professionell erstellte Lebensläufe haben ihren Preis.
  • Augen auf beim Kleingedruckten: Gerade in Eile setzt sich das Häkchen an den Allgemeinen Geschäftsbedingen schnell. Sie genauer zu prüfen, kann sich aber lohnen, denn im Kleingedruckten sind oft Hinweise auf kostenpflichtige Abonnements versteckt. Auch am Seitenrand oder unterhalb des Bestellformulars können sie sich verbergen.
  • Informieren Sie sich über den Anbieter: Gibt es Erfahrungsberichte anderer Nutzer im Netz?

„Unseriöse Anbieter nutzen die Hektik des Alltags und die Unerfahrenheit der Nutzer aus“, so Olesia Jäger von der Verbraucherzentrale Hessen. Ruhe und eine kritische Prüfung können einen vor der Abofalle bewahren.

Verbraucherrechte bei Abofallen

Ist man doch in die Falle getappt, ist noch nicht aller Tage Abend. Denn ein Vertrag gilt nur, wenn beide Parteien sich über Preis und Leistung geeinigt haben. Den Nachweis muss derjenige erbringen, der das Geld verlangt. Daher, so die Verbraucherzentrale, sollten Betroffene den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis verlangen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Verbraucher können Forderungen als unberechtigt abwehren, wenn sie etwa über Laufzeit und Kündigungsbedingungen nicht klar und deutlich informiert wurden, so die Verbraucherzentrale Hessen.

In dem Fall hätte man einen Anspruch auf Rückabwicklung. Der Vertrag würde also rückwirkend aufgehoben und die Zahlungsansprüche würden entfallen. Die Verbraucherzentrale hilft online mit einer Briefvorlage dabei, ein Schreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen an den Anbieter zu formulieren.

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