25.04.2024 ● Heike Thissen
Nur mal schnell zum Arzt? Worauf muss man als Arbeitnehmer achten
Dürfen Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit zum Arzt gehen? Es gibt drei Fälle, in denen das grundsätzlich möglich ist: bei akuten Erkrankungen, bei speziellen Untersuchungen zu festen Uhrzeiten – zum Beispiel eine Blutabnahme auf nüchternen Magen – oder bei Behandlungen von Fachärzten, die den Termin vorgeben. Das ist in etwas komplizierteren Worten auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so festgehalten. Hier ist unter Paragraf 616 die „persönliche Arbeitsverhinderung“ geregelt: Wenn ein Angestellter „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“, muss sein Arbeitgeber ihm nicht nur freigeben, sondern auch für diese Zeit das Gehalt weiterzahlen. Ein „Nacharbeiten“ der ausgefallenen Zeit kann er nicht verlangen.
Arztbesuche sind Privattermine
In allen anderen Fällen muss eine Visite beim Arzt eigentlich außerhalb der regulären Arbeitszeit gelegt werden, weil sie zum Privaten zählt. Doch wer fünf Tage in der Woche von morgens 8 Uhr bis nachmittags um 17 Uhr arbeitet, hat in der Regel Schwierigkeiten, Termine außerhalb dieser Zeiten zu ergattern. Deshalb haben Angestellte über die Regelung des BGB hinaus das Recht, private Termine während ihrer Arbeitszeit wahrzunehmen, wenn dadurch nicht ihre Leistung beeinträchtigt oder der Betriebsablauf gestört wird. Dazu zählen neben den dringenden Arztbesuchen zum Beispiel Behördengänge oder wichtige familiäre Angelegenheiten. Es ist jedoch ratsam, solche Termine möglichst außerhalb der Kernarbeitszeiten zu legen und sie rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Auch die Bitte um Freistellung kann hier sinnvoll sein. In den meisten Fällen zeigen sich Unternehmen ohnehin flexibel und ermöglichen es ihren Mitarbeitenden, private Termine wahrzunehmen, solange die Arbeit dadurch nicht vernachlässigt wird.
Frisör, Einkauf und Co. sind Freizeit
Was für den Arztbesuch gilt, lässt sich aber nicht auf alle sämtlichen anderen privaten Terminen übertragen. Friseurbesuche, Lebensmitteleinkäufe oder private Telefonate sollten während der Arbeitszeit hinten angestellt werden und lieber nach Feierabend oder am Wochenende erfolgen.
Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, fallen hierunter auch das ausgiebige Gespräch mit Kollegen über den gerade beendeten Urlaub, das Beantworten von privaten E-Mails und das Nutzen von sozialen Netzwerken zu privaten Zwecken während der vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
Eine Option: die Mittagspause nutzen
Eine Ausnahme davon bildet natürlich die Mittagspause, die jedem zusteht, der mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet. Tatsächlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Angestellten sich die Auszeit im Alltag tatsächlich nehmen.
Was jedoch in der Mittagspause passiert, ist Sache des Mitarbeitenden. Wo und wie er sie verbringt und ob er sie im Wartezimmer eines Arztes beziehungsweise in dessen Behandlungszimmer verbringen möchte, darf er selbst entscheiden.
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Heike Thissen
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