17.04.2020
Schwere Zeiten für Solo-Selbstständige
Solche Zettel kleben an vielen Geschäften. Aber nicht nur die Einzelhändler sind hart getroffen. Auch anderen Selbstständigen entgehen Aufträge. Die Bundesregierung hilft ihnen über die Runden, so gut es geht. Bild: dpa
Aufträge bleiben komplett aus
Die Corona-Pandemie schafft es, ganze Wirtschaftsbereiche in ein künstliches Koma zu versetzen. Solo-Selbständige, Freelancer, die freiberuflich Unternehmen zuarbeiten, aber auch darstellende Künstler sind besonders hart von der aktuellen Situation betroffen. Viele Solo-Selbständige, Freelancer und Künstler kämpften ohnehin bereits mit dem beruflichen Überleben. Sie arbeiten das ganze Jahr ohne Urlaubstage durch und hangeln sich von Auftrag zu Auftrag. Die Corona-Krise führt nun dazu, dass Aufträge komplett ausbleiben und die laufenden Kosten nicht gedeckt werden können.
Veranstaltungen fallen aus
„Uns erreichen zahlreiche Hilferufe von unseren selbstständig erwerbstätigen Mitgliedern aus der Bildungsbranche durch Absagen von Seminaren, von Medien- und Kulturschaffenden, etwa durch Absagen von Lesungen, Aufführungen oder Produktionen, aus der Veranstaltungsbranche oder von Ein-Personen-Reiseunternehmen“, beschreibt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Situation.
Wenn das Wasser bis zum Hals steht
Bund und Länder haben deshalb ein Hilfsprogramm für diese Personengruppe auf den Weg gebracht, die die Existenz für die Dauer der Corona-Krise sichern sollen. „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren“, so Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hofmeister-Kraut. Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Ansprechpartner für gewerbliche Betriebe ist bei Fragen die IHK. Auch für die freien Berufe ist die IHK der Ansprechpartner. Handwerksunternehmen können sich an die Handwerkskammer wenden.
Liquiditätsengpass ist Bedingung
Im siebenseitigen Antragsformular sind neben den persönlichen Angaben, wie Name, Adresse, Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer auch die Mitgliedsnummer der Kammerzugehörigkeit anzugeben. Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die deren Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen. Die Höhe des zu erwartenden Liquiditätsengpasses sowie die beantragte Förderhöhe sind konkret anzugeben. Der ausgefüllte Antrag muss im Internet bei www.bw-soforthilfe.de hochgeladen werden. Nach einer Prüfung wird das bewilligte Geld in Baden-Württemberg von der L-Bank ausbezahlt
Grundsicherung: Jobcenter stocken auf
Zusätzlich zur Corona-Soforthilfe wird es vorübergehende Vereinfachungen beim Zugang zur Grundsicherung geben, die die persönliche Existenz absichert. Unter anderem ist geplant, dass für Neuanträge vom 1. März bis einschließlich 30. Juni für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung entfällt. Auch werden in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. „Anlaufstelle für die Beantragung der Grundsicherung sind die Jobcenter des jeweiligen Landkreises, nicht die Agentur für Arbeit“, so Walter Nägele von der Agentur für Arbeit Ravensburg-Konstanz.
VON HOLGER HAGENLOCHER