Search
Haupt-Navigation
Ein Angebot von
SÜDKURIERundka-news
Eine Frau mit gelber Bluse hält eine blaue Bewerbungsmappe in ihren HändenAndrea Warnecke

18.10.2025 Christina Bachmann, dpa

Verklausuliert: Welche Note hat mein Arbeitszeugnis?

Wer aus dem Job ausscheidet, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Und zwar nicht nur auf ein einfaches Zeugnis mit einer Tätigkeitsbeschreibung. „Man sollte um ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis bitten“, sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Wohlwollend bedeutet: „Das Zeugnis muss laut Gesetz wahrheitsgemäß sein, darf aber keine negativen Bewertungen beinhalten und dem Arbeitnehmer die Zukunft nicht unnötig erschweren“, erklärt die Arbeitsrechtlerin Zeiger.

Verklausulierungen sind noch gängig

Entsprechende Verklausulierungen seien jedoch immer noch gängig. „Auch wenn man weiß, dass den Arbeitnehmern inzwischen viele Formulierungen bekannt sind“, so die Juristin.

Hier einige klassische Beispiele:

– „Er hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ – „Ich glaube, da leuchtet jedem ein, dass man kein Leistungsträger war“, sagt Beatrice Zeiger.

– „Durch ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“ – „Das ist ein versteckter Hinweis, dass die Person getrunken hat“, erklärt die Juristin.

– „Er arbeitete mit größter Genauigkeit.“ – „Das klingt nach Wertschätzung, kann aber heißen, dass jemand ein Pedant und langsam war“, sagt die Expertin.

– „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ – „Das hört sich erst mal positiv an, ist aber ironisch gemeint“, sagt Zeiger. Das wisse auch jeder Arbeitgeber, dem man so ein Zeugnis vorlege.

Welche Note habe ich?

Auch wenn in einem Arbeitszeugnis nicht explizit eine Zeugnisnote angegeben ist, haben sich bestimmte Formulierungen durchgesetzt. „Sie hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“ – das entspricht laut der Juristin einer Eins. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ wäre eine Zwei, bei einer Drei hat man zur „vollen Zufriedenheit“ gearbeitet.

Übrigens: Einen gesetzlichen Anspruch hat man lediglich auf ein „Dreierzeugnis“, das als Durchschnitt gilt. „Wenn ich als Arbeitnehmer etwas Besseres möchte, muss ich beweisen, dass ich mehr geleistet habe“, sagt Beatrice Zeiger. Andersherum müsste ein Arbeitgeber ein Zeugnis mit Note vier und schlechter belegen können.

Bei Unsicherheit Experten fragen

Was aber tun, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unsicher sind, ob ihr Zeugnis gar nicht so gut ist, wie es auf den ersten Blick aussieht? Fürs Erste kann eine Internetrecherche helfen, wo sich viele dieser Formulierungen finden. Doch die Juristin empfiehlt fachlichen Rat: „Im Einzelfall kann etwas immer noch ein bisschen anders gemeint sein. Wenn ich dann zu forsch oder wenig forsch bin, kann das für mich nachteilig sein.“

Im Saarland und in Bremen können die Arbeitskammern ein Zeugnis prüfen, in den anderen Bundesländern etwa die Gewerkschaften. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich zudem direkt anwaltlich beraten lassen.

Zuerst direkt ansprechen

Ist an einem Zeugnis etwas zu beanstanden, rät Beatrice Zeiger zuerst zum Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten. Lässt sich das Zeugnis auf diesem Weg nicht bereinigen, haben Arbeitnehmende auch vor Gericht gute Karten.

Zeugnisgerichtsverfahren sind laut der Juristin nicht selten. Gerade wenn es darum gehe, dass ein Arbeitszeugnis schlechter als „Drei“ sei, hätten Arbeitgeber kaum eine Chance. Und auch versteckte Negativaussagen hätten vor Gericht in der Regel keinen Bestand.

Passende Blog-Artikel

Fehlt Ihnen auch immer Zeit? Mit wenigen einfachen Strategien lassen sich das Empfinden von Zeitknappheit vermindern.

Hilfe, ich habe keine Zeit! 5 Tipps gegen Zeitarmut

Chronischer Zeitdruck bedeutet nicht nur Stress, sondern kann auch gesundheitliche Folgen haben. Welche Strategien helfen, das Gefühl von Zeitarmut zu verringern – nicht nur vor Weihnachten.
News / Aktuelles
Prof. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA)

Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offen legen müssen

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente meine Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ich einen Fehler mache? Fragen und Antworten.
News / Aktuelles
Zwischen gepackten Kartons und neuen Möglichkeiten: Wer für den Beruf umzieht, sollte alle Aspekte sorgfältig abwägen.

Umziehen für den Job: Wann ist das eine gute Idee?

Karriere, Geld, neues Glück – oder Heimweh und Freundeskreis? Warum die Entscheidung zum Umzug für den Job oft vielschichtiger ist als gedacht.
News / Aktuelles