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Das bringt 2024 für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich, die bereits Auszubildende betreffen. Der Mindestlohn für Azubis steigt im ersten Ausbildungsjahr auf 649 Euro und für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro pro Stunde. Bei Minijobs erhöht sich die Verdienstgrenze auf 538 Euro monatlich, wodurch Minijobber bis zu 6456 Euro jährlich verdienen können. Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Zudem müssen Gutverdiener mit höheren Sozialabgaben rechnen. Für Arbeitgeber werden Sachgeschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei, wobei die Freigrenze für betriebliche Präsente auf 50 Euro und der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro steigt.
Veröffentlicht am 30.12.2023
Bild: Adobe Stock

Ein neues Jahr steht an und mit ihm etliche Änderungen, die sowohl Arbeitgeber als auch ihre Mitarbeiter betreffen. Diese beziehen zum Teil schon die Jüngsten unter den Arbeitnehmern, nämlich die Auszubildenden, ein.

Mindestlohn für Azubis und Pflegekräfte

Wer vor hat, 2024 mit seiner Ausbildung zu starten, profitiert von einem Anstieg des Mindestlohns. Denn ab 1. Januar 2024 dürfen Ausbildungsverträge im ersten Jahr die Grenze von 649 Euro nicht mehr unterschreiten. Im zweiten Jahr liegt die kritische Marke bei 766 Euro, im dritten Jahr bei 876 Euro.

Auch Beschäftigte in der Altenpflege profitieren von einer Änderung: Ab 1. Mai 2024 steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte pro Stunde auf 19,50 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten dann 16,50 Euro und Pflegehilfskräfte 15,50 Euro.

Minijobber dürfen mehr verdienen

Bei den Minijobs erhöht sich ab Januar die Obergrenze von 520 Euro auf 538 Euro. Grund dafür ist, dass sich der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro auf 12,41 Euro erhöht. So dürfen Minijobber ab Januar monatlich rund 43 Stunden arbeiten und damit jährlich bis zu 6456 Euro verdienen. Bei einem höheren Stundenlohn reduziert sich die maximale Arbeitszeit entsprechend. In einzelnen Monaten können Minijobber auch mehr als 538 Euro erhalten – vorausgesetzt, es gibt andere Monate, in denen sie dann entsprechend weniger verdienen.

Altersgrenze bei Rente steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt mit dem 1. Januar auf 66 Jahre. Diese Regelung greift bei Rentenversicherten, die 1958 geboren wurden. Alle, die später geboren wurden, müssen länger arbeiten – das Renteneintrittsalter erhöht sich in zwei Zwei-Monats-Schritten. Wer bereits wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente ist, darf ab 2024 mehr hinzuverdienen. Die Details stehen dabei noch nicht fest.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Sobald das neue Jahr begonnen hat, müssen Besserverdiener höhere Sozialabgaben leisten, weil die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen deutlich ansteigen. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat für verschiedene Einkommensgruppen berechnet, wie viel mehr an Sozialabgaben sie im kommenden Jahr zahlen müssen. Wer beispielsweise 70 000 Euro im Jahr verdient, zahlt 2024 rund 20 Euro höhere Sozialabgaben pro Monat. Diese Rechnung ergibt sich für Singles mit gesetzlicher Krankenversicherung und einem Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent.

Mehr Geld für Feiern und Geschenke

Die Weihnachtszeit ist gerade vorbei und Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern und Kunden eine Freude machen wollten, wurden wieder einmal daran erinnert, dass Geschenke für Angestellte unter den Lohnaufwand fallen und daher lohnsteuerlich beachtet werden müssen. Abhängig davon, in welcher Höhe sich die gesamten jährlichen Sachzuwendungen bewegen, unterliegen sie als Arbeitslohn der Lohnsteuer.

Anders ist das bei Geschenken für Kunden und Geschäftspartner. Ab 2024 steigt die Freigrenze für betriebliche Präsente hier von 35 Euro auf 50 Euro. Wichtig ist weiterhin, dass der Beschenkte die Zuwendung für seine beruflichen Aktivitäten nutzen kann.

Außerdem soll der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro steigen.

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Von Heike Thissen